Berlin plant eine Abgabe für Betriebe ohne Azubis.
Was steckt dahinter und was bedeutet das für dein Ausbildungssystem?
Was ist die Ausbildungsplatzumlage?
Die geplante Ausbildungsplatzumlage ist ein finanzpolitisches Druckmittel der Politik. Unternehmen, die KEINE oder ZU WENIGE Auszubildenden beschäftigen, sollen ab dem 1. Januar 2027 zur Kasse gebeten werden.
Der Gedanke dahinter: Wer ausbildet, wird belohnt – wer nicht, soll mitzahlen.
Das Ganze basiert auf dem Berliner Koalitionsvertrag 2023–2026. Darin steht: Wenn bis Ende 2025 keine 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträge zustande kommen, wird die Umlage eingeführt.
Stichtag ist der 31.12.2025 im Vergleich zum 31.12.2023.
Wer ist betroffen?
Alle Berliner Unternehmen mit Beschäftigten, also auch solche mit nur wenigen Mitarbeitenden oder Minijobber*innen, sobald eine bestimmte Bruttolohnsumme überschritten wird.
Die Details dazu sollen per Rechtsverordnung folgen. Bisher gibt es lediglich in Bremen so eine Abgabe.
Wie funktioniert das Modell?
Das Prinzip ist einfach – die Berechnung nicht.
1. Die Abgabe
Zwischen 0,3% und 0,5 % der Bruttolohnsumme fließen jährlich in einen Ausgleichsfonds.
2. Die Pauschale
Sie basiert auf der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung und ist noch nicht festgelegt worden. Aktuell rechnet man mit Rückzahlungen zwischen ca. 700 und 8.700 € pro Azubi und Jahr. Erst nach Veröffentlichung einer ergänzenden Rechtsverordnung wird hier Klarheit geschaffen.
3. Die Rückerstattung
Wer Auszubildende beschäftigt, bekommt prozentuale Anteile der Pauschalen rückerstattet. Die prozentuale Verteilung steht bereits fest und richtet sich nach dem Ausbildungsjahr:
- Für Azubis im ersten Jahr erhältst du 100% der Pauschale
- im zweiten Jahr nur noch 50%
- und für Azubis im dritten Jahr nur noch 25% der Pauschale
- Dazu kommt ein Prüfungsbonus.
Ab wann würde die Abgabe zu zahlen sein?
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Wann dann die Verwaltungsprozesse aufgesetzt sind, ist noch offen.
Warum ist das kritisch?
Ganz einfach: Die Umlage bekämpft nicht die Ursache des Ausbildungsmangels, sondern nur ein Symptom. Denn: Es mangelt nicht an Ausbildungsplätzen – sondern an Passungsproblemen. Viele Betriebe wollen ausbilden, finden aber niemanden.
Und genau hier setzt die geplante Umlage nicht an.
Was kannst du als Ausbildungsleitung oder Entscheider:in konkret tun?
Die beste Nachricht zuerst:
Die Umlage ist noch nicht final beschlossen. Es gibt also noch Handlungsspielraum!
Möglichkeit 1: Schnell noch Ausbildungsplätze schaffen
Berliner Unternehmen schaffen doch noch die geforderten zusätzlichen 2.000 Ausbildungsplätze. Hier kannst du dich an die Bundesagentur für Arbeit wenden, welche Personen noch einen Platz suchen oder auf den gängigen Jobportalen.
Möglichkeit 2: Politische Einflussnahme
Wenn du die Umlage für den falschen Weg hältst, melde dich bei dem Berliner Abgeordneten deines Wahlkreises und schildere die Auswirkungen für euren Betrieb.
➡️Hier geht es direkt zum Link der Berliner Abgeordneten!