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Wusstest du, dass Azubis eine Lernpflicht haben?

Im §13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht „Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben“. Fand ich spannend. Viele Ausbilder*innen berichten mir, dass ihre Schützlinge ihre Rechte sehr gut kennen. Aber kennen sie auch ihre Pflichten? Eher nicht. Wenn also demnächst dein Azubi auf seine Rechte pocht, wäre eine gute Gelegenheit, auch auf die Pflichten hinzuweisen.

Hier kommen weitere 7 Azubi-Pflichten, die du als Ausbilder*in kennen solltest:

Pflicht 1: Aufgaben AUSFÜHREN 🛠️

Die Aufgaben, die du deinen Auszubildenden gibst, müssen sie sorgfältig ausführen. Wichtig hierbei ist, dass die Aufgaben tatsächlich zur Erreichung des Ausbildungsziels dienen. Mit anderen Worten: Ausbildungsfremde Tätigkeiten, wie beispielsweise „Kaffee kochen“ sind damit nicht gemeint.

Pflicht 2: Weisungen Ausbilder*innen FOLGEN 👩‍✈️

Vereinfacht gesagt, kann man alle Personen, die in deinem Betrieb mit Auszubildenden zu tun haben, als weisungsberechtigt ansehen. Das bedeutet, sie dürfen den Auszubildenden Weisungen erteilen, sprich: „sagen, was sie zu tun oder zu lassen haben.“ Auch hier ist es wie bei der ersten Pflicht: Die Weisungen müssen einen Bezug zur Ausbildung haben. Anweisungen privater Natur, wie bspw. „Hol mir mal ein Bier“ oder Aufforderungen, die gegen das allgemeine Gleichgesetz (AGG) verstoßen, sind unzulässig. Beispiel: „Beleidige deine Kollegin!“

Pflicht 3: Ausbildungsmittel pfleglich BEHANDELN 🪛

Zu jedem Beruf gehören Arbeitsmaterial, Werkzeuge, Maschinen oder Computer. Oft sind diese relativ teuer in der Anschaffung, weshalb der Betrieb ein Interesse daran hat, sie möglichst lange zu nutzen. Deine Auszubildenden haben die Pflicht, alle Betriebsgegenstände so zu behandeln, dass sie nicht kaputt gehen. Natürlich kann auch mal ein Glas herunterfallen. Das ist kein Kündigungsgrund solange die Nachwuchskraft es nicht absichtlich gemacht hat.

Pflicht 4: Berufsschule
BESUCHEN 🏫

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit und gehört zur vertraglichen Verpflichtung eines Azubis. Schwänzen ist nicht erlaubt. Es gelten die gleichen Regeln wie bei einem Ausbildungstag im Betrieb: Die Auszubildenden haben sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben (also bis zu einer bestimmten Uhrzeit, bei einer bestimmten Person und in einer bestimmen Form) krank zu melden. Das selbe gilt für andere Bildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes. Das könnte zum Beispiel ein externes Seminar oder die Zwischenprüfung sein´.

Pflicht 5: Ausbildungsnachweis FÜHREN 📘

Das Führen des „Berichtshefts“ ist eine wichtige Pflicht. Auch du als Ausbilder*in hast die Pflicht, es regelmäßig durchzusehen. Sage deinen Azubis gleich zu Beginn der Ausbildung, dass sie es jede Woche führen sollen. Sonst vergisst man schnell, was man so gelernt/gemacht hat. Mein Tipp: Lass es dir einmal die Woche vorlegen und zeichne es gleich ab. Der Ausbildungsnachweis ist auch im Streitfall ein wichtiges Beweismittel. Sichere dich ab, dass du alle Inhalte der Ausbildungsordnung behandelt hast. Ein halbes Jahr kurz vor der Zwischenprüfung „nachzutragen“ ist keine gute Idee.

Pflicht 6: Ordnung BEACHTEN 🚦

Jeder Betrieb hat eine gewisse „Ordnung“. Hiermit sind zum Beispiel Standards, Abläufe oder Sicherheitsregeln gemeint. Diese gelten natürlich auch für Auszubildende, damit der betriebliche Produktionsprozess nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Das können aber auch Verhaltensregeln im Miteinander oder Kundenkontakt sein. Hat dein Betrieb ein Verhaltenskodex oder Serviceverständnis? Dann müssen sich Azubis auch daran halten. Voraussetzung ist, dass du oder eine andere Person im Betrieb, darüber informiert haben. Gerade bei „ungeschriebenen Gesetzen“ ist es wichtig, sie für die Nachwuchskräfte klar und deutlich auszusprechen, damit sie sie verstehen und sich daran halten können.

Pflicht 7: SCHWEIGEN🤐

Dein Betrieb entwickelt ein innovatives Produkt und der Azubis erzählt es in der Berufsschulklasse herum? Das wäre ein klarer Verstoß gegen Pflicht 7! Über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist Stillschweigen zu bewahren. Im oben genannten Beispiel kann das verheerende wirtschaftliche Folgen für den Betrieb haben, wenn die Konkurrenz davon Wind bekommt. Weise deine Nachwuchskräfte auf sensible Daten, Informationen oder andere Geheimnisse hin. Am besten einmal im halben Jahr mit konkreten Beispielen. So schützt du dich, deinen Betrieb und deinen Azubi.

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